Corona-Infos

Hinweis:
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Wir versuchen alle relevanten Informationen zusammenzustellen. Wenn noch eine Information oder ein Download fehlt, schickt bitte eine Mail an homepage@tttv.info.

Festlegungen und Entscheidungen des TTTV im Zusammenhang mit der Corona Pandemie

Auf der Homepage des Thüringer Gesundheitsministeriums finden sich alle aktuellen Informationen und Verordnungen zum Thema COVID-19 in Thüringen und eine Übersicht über die aktuelle Infektionslage mit einer Einstufung der Landkreise und kreisfreien Städte.

03. April 2022
Nach der Entscheidung des Thüringer Landtags vom 31. März 2022, im Anschluss an die am 2. April 2022 endende Übergangsphase in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu treffen, entfallen die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es den Sportvereinen sowie Eigentümern und Betreibern von Sportanlagen in Ausübung ihres Hausrechts frei steht, abseits der eigentlichen Sportausübung an bestimmten – dem Infektionsschutz dienenden – Basismaßnahmen festzuhalten. Hierzu kann beispielsweise das Tragen qualifizierter Gesichtsmasken beim Betreten geschlossenen Sportanlagen (insbesondere für Zuschauer von Sportveranstaltungen) oder die Beachtung eigener Infektionsschutzkonzepte zählen, welche u.  a. Kapazitätsgrenzen für die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten oder ‚Einbahnstraßenregelungen‘ festlegen dürfen.
Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen und den Einzelhandel. Im ÖPNV sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.

18. März 2022
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt.
Auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden sich die vom 19. März bis zum 2. April 2022 für den organisierten Sport geltenden Corona-Regeln.

15. März 2022
Die Thüringer Landesregierung hat sich heute in ihrer Kabinettsitzung darauf verständigt, von der Übergangsregelung im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz (§28a Abs. 10 Satz 3 IfSG-E) Gebrauch zu machen.

28. Februar 2022
Das Thüringer Gesundheitsministerium setzt Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um. Die neue Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 tritt am Dienstag, 1. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.
Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.
Entsprechend dem Thüringer Gesundheitsminsterium würden sich mit Stand vom 28.02.2022 alle Landkreise und kreisfreien Städte in der Basisstufe befinden. Die tagesaktuelle Einstufung wird ab dem 01.03.2022 täglich unter: www.tmasgff.de/infektionslage veröffentlicht.
Hier finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Maßnahmen für die Basis- und die Infektionsstufe im PDF-Format (Stand 01.03.2022)

21. Februar 2022
Ab dem 21. Februar 2022 werden die Corona-Regelungen für den Freizeitsport und für den organisierten Sport auf Grund des sachlichen Zusammenhangs in einer Verordnung ThürSARS-CoV-2-Ifs-MaßnVO (insbesondere im dann neuen § 26a) verankert. Damit sind zunächst keine inhaltlichen Änderungen der bisherigen Regelungen verbunden.

08. Februar 2022
Die Corona-Verordnung für Thüringen wurde aktualisiert. Die gültigen Regelungen für den Vereinssport finden sich auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
WICHTIG: Die Regelungen entsprechend der jeweiligen Warnstufe des Thüringer Frühwarnsystems gelten nur, sofern sie durch den betroffenen Landkreis oder die betroffene kreisfreie Stadt per Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt wurden. Hier geht es zum Corona-Frühwarnsystem mit den aktuellen Warnstufen in Thüringen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten.

25. Januar 2022
Das Entscheidungsgremium nach Artikel 20 a der Satzung des TTTV hat in enger Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss des TTTV und nach dessen Beratung vom 21.01.2022 folgende Festlegungen getroffen:

  1. Die Unterbrechung des Mannschafts- und Individualspielbetriebs im TTTV in allen Spielklassen und Konkurrenzen aller Altersgruppen (siehe Entscheidung vom 25.11.2021) gilt bis Freitag, den 25.02.2022. Ab Samstag, den 26.02.2022, kann der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden.
  2. Im Zeitraum vom 26.02. bis 03.04.2022 soll in allen Landes-, Bezirks- und Kreisspielklassen im TTTV die begonnene Vorrunde als einfache Runde abgeschlossen werden. Ebenso sollen – soweit zutreffend – noch nicht begonnene Meister- und Abstiegsrunden als einfache Runde im vorgenannten Zeitraum ausgetragen und abgeschlossen werden.
  3. Die Relegationsrunden Thüringen- und Verbandsligen Herren nach 3.4 der Durchführungsbestimmungen des TTTV für den Mannschaftsspielbetrieb, bei Bedarf notwendige Relegations- und Anwartschaftsspiele bzw. -runden der Bezirksligen Herren sowie die Thüringenliga Damen, sollen am Wochenende 30.04/01.05.2022 ausgetragen werden.
  4. Die Wertung der Saison 2021/2022 im Punktspielbetrieb erfolgt gemäß Abschnitt M, Punkt 9.2 der Wettspielordnung des DTTB (Wertung der Vorrundentabelle).
  5. Die Bezirksmeisterschaften der Damen und Herren sollen am Wochenende 07./08.05.2022 ausgetragen werden. Die Landesmeisterschaften der Damen und Herren sollen am Wochenende 28./29.05.2022 ausgetragen werden. 
  6. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses ist noch offen, ob und ggf. wann der DTTB in 2022 folgende nationalen Veranstaltungen austragen wird:
    – Deutsche Meisterschaften Senior/-innen
    – Deutsche Mannschaftsmeisterschaften Senior/-innen und Nachwuchs
    – Deutsche Pokalmeisterschaften
    – Deutsche Meisterschaften Leistungsklassen
    Eine Festlegung des Entscheidungsgremiums zum Umgang mit den Qualifikationsveranstaltungen zu diesen auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene erfolgt, wenn die Entscheidung des DTTB zur Austragung bzw. Absage vorliegt.

gez. Entscheidungsgremium des TTTV, 25.01.2022

25. November 2021
Das Entscheidungsgremium des TTTV hat folgende Festlegungen getroffen: 

  1. Der Mannschafts- und Individualspielbetrieb im TTTV wird in allen Spielklassen und Konkurrenzen aller Altersgruppen ab dem 25.11.2021 bis auf weiteres unterbrochen.
  2. Die Unterbrechung des Spielbetriebs wird durch das Entscheidungsgremium wieder aufgehoben, wenn die Pandemiesituation sowie die Vorgaben staatlichen Rechts die Wiederaufnahme des Mannschafts- und Individualspielbetriebs im TTTV erlauben.
  3. In der Saison 2021/22 wird in allen Landes-, Bezirks- und Kreisspielklassen im TTTV gemäß WO Abschnitt M, Punkt 2, 3. Anstrich eine einfache Runde ausgetragen. Diese einfache Runde ist die begonnene Vorrunde.
  4. Noch nicht ausgetragene Mannschaftskämpfe der Vorrunde sind durch die Spielleiter in click-tt auf „Termin offen“ zu setzen. Wenn das Entscheidungsgremium die Unterbrechung des Spielbetriebs aufhebt, sind diese Mannschaftskämpfe neu zu terminieren und auszutragen. Die Spielleiter dürfen bei der Neuansetzung dieser Mannschaftskämpfe das Heimrecht ändern, um ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Heim- und Auswärtsspielen aller Mannschaften einer Staffel zu gewährleisten.
  5. Die Mannschaftsmeldungen zur Rückrunde sind von den Vereinen im Zeitraum vom 15. bis 20.12.2021 in click-tt unter Wahrung der einschlägigen Bestimmungen der Wettspielordnung fristgerecht vorzunehmen und anschließend von den Spielleitern zu prüfen und zu genehmigen.
  6. Noch offene Mannschaftskämpfe der Vorrunde können nach dem Jahreswechsel ausgetragen werden. Es gelten dann die genehmigten Mannschaftsmeldungen der Rückrunde.
  7. Über Ausnahmen der Bestimmungen nach WO Abschnitt H, Punkt 1.3 (Reservespieler) entscheidet das Entscheidungsgremium bei Bedarf nach entsprechender Beschlussfassung beim DTTB-Bundestag am 11./12.12.2021.
  8. In Abhängigkeit von der weiteren Pandemieentwicklung, den damit einhergehenden Vorgaben staatlichen Rechts sowie den Terminplanungen des DTTB prüft das Entscheidungsgremium, ob die von der Unterbrechung des Spielbetriebs betroffenen Bezirks- und Landesmeisterschaften verschiedener Altersgruppen sowie das Landesfinale der Thüringer TT-Race Turnierserie zu einem späteren Termin ausgetragen werden können.

Die Vereine erhalten im Laufe des Tages diese Information ebenfalls an die im „click-tt“ hinterlegten Adressen der 1. und 2. Vorsitzenden.

Bitte leitet diese Information an die Spielleiter in euren Kreisen / Bezirken weiter!

gez. Entscheidungsgremium des TTTV, 25.11.2021

08. Oktober 2021
Das Präsidium des DTTB hat am 08.10.2021 „Konkretisierungen bzw. Ergänzungen zum Schutzkonzept bzw. den Regieanweisungen nationale Veranstaltungen“ beschlossen. Alle aktuellen Informationen des DTTB finden sich unter https://www.tischtennis.de/corona.html

20. September 2021
Aktuelle Information des Vizepräsident Sport des TTTV

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
nach wie vor stellt uns die momentane Pandemielage vor große Herausforderungen in der Organisation und Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs. Aus gegebenem Anlass möchte ich euch heute einige wichtige und aktuelle Informationen zusenden.

1. Keine Verschärfung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Vereine
Alle Vereine im TTTV sind verpflichtet, die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch die zuständigen staatlichen Stellen (Bund, Länder und Landkreise bzw. kreisfreie Städte) umzusetzen. Unsere Vereine sind jedoch – nach übereinstimmender Einschätzung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des TTTV, Dr. Carsten Morgenroth, und des Unterzeichners – nicht befugt, die  geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen der zuständigen staatlichen Stellen eigenmächtig zu verschärfen, z. B. durch die Einführung der 3G- bzw. 2G-Regelung in vereinsspezifischen Schutz- und Hygienekonzepten oder ähnlichen Bestimmungen, obwohl sich der betreffend Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt noch in der Basisstufe gemäß § 25 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung befindet.
Alle Spielleiter/-innen, in deren Staffeln wegen der nicht rechtskonformen Verschärfung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch einzelne Vereine Mannschaftskämpfe in den vergangenen Tagen nicht stattfinden konnten, bitte ich, die betreffenden Spiele abzusetzen und neu anzusetzen.

2. Kontrollpflicht ab Warnstufe 1
Hartnäckig halten sich Gerüchte, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in welchen wegen des Erreichens der Warnstufe 1 (aktuell Landkreise Hildburghausen und Ilm-Kreis) die 3G-Regelung  gilt bzw. zukünftig gelten wird, der Kontrollpflicht der (Heim-)Vereine dadurch erfüllt werden könne, indem die Teilnehmer/-innen am Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb mittels Unterschrift quittieren, dass sie geimpft, genesen oder getestet seien.
Diese Annahme ist falsch. Die Vereine sind im Falle der Anordnung der 3G-Regelung durch die zuständigen staatlichen Stellen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Impf-, Genesungs- bzw. negative Testbescheinigungen der Trainings- und Wettkampfteilnehmer/-innen durch beauftragte bzw. bestellte Vertreter/-innen des (Heim-)Vereins in Augenschein genommen und überprüft werden. Eine Vorlage zur Bestellung dieser Vereinsvertreter/-innen wurde den Vereinen letzte Woche durch die Geschäftsstelle des TTTV zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Anwendung sogenannter Schnelltests vor Ort, müssen diese nach § 10 (1) der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unter Aufsicht der bestellten Vertreter/-innen des (Heim-)Vereins erfolgen.

3. Neue Rechtsgrundlagen in Thüringen
Seit dem gestrigen 19.09.2021 gilt die dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. In dieser wurde der bisherige § 24 mit den Regelungen für den organisierten Sport gestrichen. Die Regelungen für den Sportbetrieb finden sich nun ausschließlich in der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb. Inhaltlich wurden die geltenden Pandemiebestimmungen jedoch nicht verändert. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Webseiten des LSB Thüringen.
 
Abschließend möchte ich allen Sportfreundinnen und Sportfreunden im TTTV danken, die mit ihrem besonnenen und fairen Handeln und Engagement dazu beigetragen haben, dass wir einen nahezu reibungslosen Saisonstart trotz aller aktueller Einschränkungen und Auflagen erlebt haben und an alle appellieren, den Spielbetrieb auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen weiter aufrecht zu erhalten.
 
Sportliche Grüße
Andreas Amend
Vizepräsident Sport

31.08.2021
Beschluss des TTTV-Entscheidungsgremiums und Ausführungshinweise zum Spielbetrieb ab dem 01.09.2021
Ab dem 01.09.2021 starten wir in die Saison 2021/2022, der mittlerweile dritten Spielzeit unter Pandemiebedingungen. Die vorliegenden Ausführungshinweise sollen es ermöglichen, den Spielbetrieb im TTTV wieder aufnehmen und möglichst aufrechterhalten zu können. Die zahlreichen bundes- und landesweiten Entwicklungen haben erneut zur Folge, dass der gesamte organisierte Sport – und ganz besonders der Hallensport – vor neuen, bislang ungekannten und sich sehr wahrscheinlich im Saisonverlauf verändernden Herausforderungen steht, die es gemeinsam bestmöglich zu meistern gilt.

1. Aktuell gültige Verordnungen und Konzepte
Folgende Vorgaben in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten:

2. Rahmenbedingungen und Festlegungen zur Durchführung von Wettkämpfen
Die in 1. aufgeführten Bestimmungen ermöglichen (aktuell) erfreulicherweise die Durchführung von Wettkämpfen. Für diese gilt im TTTV sowie seinen Bezirken und Kreisen:

  1. Sofern die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle keine abweichende Regelung treffen, ist der Zutritt zur Sportstätte nur Personen gestattet, die
    – vollständig geimpft und seit deren letzter erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
    – als genesen gelten (mindestens 28 Tage und max. sechs Monate nach einer positiven Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis) oder
    – ein negatives Ergebnis eines maximal 48 Stunden alten PCR-Testes vorlegen oder
    – ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests vorlegen.
  2. Alle an den Wettkämpfen beteiligten Sportler/-innen, Betreuer/-innen, Schiedsrichter/-innen etc. halten – soweit möglich – mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. Sofern die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle keine abweichende Regelung treffen, tragen sie, außer wenn sie selbst spielen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung. Ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen durch den Hallenträger gestattet, so erfolgt auch diese unter Wahrung von 1,5 Metern Abstand.
  3. Der Heimverein bzw. der Durchführer ist für die Einhaltung der Dokumentations- bzw. Meldepflichten zur Kontaktnachverfolgung gemäß §§ 5 und 51 der Thüringer Infektionsschutzverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb verantwortlich.
  4. Handdesinfektionsmittel ist durch den Heimverein bzw. den Durchführer bereit zu stellen und von allen an einem Wettkampf Beteiligten zu verwenden. Auf Rituale mit Körperkontakt wie z. B. Händeschütteln, Abklatschen etc. ist zu verzichten. Regelmäßige Belüftungspausen (ca. 5 Minuten Stoßlüften pro Stunde) werden – soweit baulich möglich – während der Wettkämpfe durchgeführt.
  5. Alle Mannschaftswettkämpfe werden nach den vorgesehenen Spielsystemen inklusive der Doppel ausgetragen. Es erfolgt der Spielabbruch nach Erreichen des Siegpunkts durch eine der beiden Mannschaften. Alle Wettkämpfe in Turnierform sollen nach den vorgesehenen Durchführungsbestimmungen ausgetragen werden. Der Veranstalter kann die Teilnehmerfelder verringern sowie auf eine Austragung von Doppelkonkurrenzen verzichten, wenn dies die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle notwendig machen.
  6. Bei Mannschaftskämpfen hat der Heimverein den Mannschaftsleiter des Gastvereins bei Bedarf spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn über die aktuell geltenden Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle zu informieren. Bei Wettkämpfen in Turnierform hat der Veranstalter die Teilnehmer/-innen über die aktuell geltenden Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle frühestmöglich zu informieren.
  7. Zuschauer sowie der Verkauf von Speisen und Getränken sind gemäß § 14 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoC-2 bei Wettkämpfen nur nach vorheriger Anzeige (mindestens 5 Werktage vor dem Wettkampf) bei der zuständigen Behörde zugelassen.
  8. Die Absetzung von Mannschaftskämpfen durch die Spielleiter darf ergänzend zu WO G 6.1 auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte auf Anordnung der zuständigen Behörde nicht zur Verfügung steht. Die Spielleiter entscheiden über alle Anfragen der Vereine, die durch personelle Probleme wie Corona-Infektionen von Spieler/-innen oder behördlich angeordnete Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens. Die Erkrankung einzelner Spieler/-innen einer Mannschaft ohne weitere, die Mannschaft betreffende Quarantänemaßnahmen ist kein Absetzungsgrund. Freiwillige Quarantänen oder Teilnahmeverzichte aufgrund eines Ansteckungsrisikos begründen keine Spielabsetzung/-verlegung.
  9. Auf die Anwendung der Gebühren für Verstöße gegen Satzung und Ordnungen des TTTV wird in den Punkten „Nichtantreten von Mannschaften zum Punktspiel / Pokalspiel“ sowie „Unvollständiges Antreten einer Mannschaft je fehlendem Spieler“ (TTTV Gebührenordnung, Punkt 4) wird bis auf weiteres verzichtet.
  10. Die einschlägigen Bestimmungen der bundeseinheitlichen Wettspielordnung sowie der Thüringer Ausführungsbestimmungen zur Durchführung von Mannschaftswettkämpfen und Wettkämpfen in Turnierform bleiben in Kraft.

3. Ausblick
Die in 1. aufgeführten Thüringer Verordnungen sehen keinen ausschließlichen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen 7-Tage-Inzidenzen und durch Landesverordnung vorgegebene Einschränkungen mehr vor. Stattdessen tritt an die Stelle der bisherigen Inzidenzwerte ein von mehreren Faktoren abhängiges Warnstufen-System. Einzige für den Sportbetrieb relevante Landesanordnung ist, dass ab Warnstufe 1 Sport in geschlossenen Räumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt ist. Darüber hinaus sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, beim Erreichen der Warnstufen 1 bis 3 geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie zu treffen.

Diese Verordnungslage hat für den Wettkampfbetrieb im TTTV zur Folge, dass damit zu rechnen ist, dass im Verlauf der Saison 2021/2022 in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte unterschiedliche Warnstufen erreicht werden und diese dann unterschiedliche Festlegungen (mittels Allgemeinverfügungen) treffen müssen, zu denen auch die Untersagung von Wettkampfsport in geschlossenen Räumen bis hin zu vollständigen Hallensperrung gehören können. Sollte dieser Fall eintreten, muss das Entscheidungsgremium des TTTV die dann notwendigen Festlegungen treffen.

Erfurt, den 31.08.2021
gez.
Uwe Schlütter                                                                     Andreas Amend
Präsident                                                                              Vizepräsident Sport         


07.05.2021:
Das „Entscheidungsgremium in Krisenzeiten“, Artikel 20 a Satzung des TTTV, hat in enger Abstimmung mit dem Sportausschuss folgende Festlegung getroffen:
1. Aufgrund der Absage und ersatzlosen Streichung der Deutschen Meisterschaften der Seniorinnen und Senioren durch den DTTB entfallen auch die für das Wochenende 29./30.05.2021 geplanten Thüringer Meisterschaften der Seniorinnen und Senioren ersatzlos.
2. Aufgrund der Absage und ersatzlosen Streichung der Deutschen Meisterschaften der Leistungsklassen entfallen auch die für den 30.05.2021 geplanten Thüringer Meisterschaften der Leistungsklassen ersatzlos.
3. Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation müssen die für das Wochenende 05./06.06.2021 geplanten Thüringer Meisterschaften der Damen und Herren ersatzlos entfallen. Sollten die Mitteldeutschen Meisterschaften der Damen und Herren im Juli 2021 stattfinden können, so erfolgt die Nominierung zu diesen auf Basis der aktuellen QTTR-Werte.
gez. Andreas Amend, VP Sport

21.03.2021:
Das „Entscheidungsgremium in Krisenzeiten“, Artikel 20 a Satzung des TTTV, hat in enger Abstimmung mit dem Jugendausschuss und dem Sportausschuss folgende Festlegung getroffen:

1. Aufgrund der anhaltenden Sporthallensperrungen werden die Ranglistenwettbewerbe der Nachwuchsaltersklassen auf folgende Termine verlegt:
Kreisranglisten Nachwuchs 12./13.06.2021
Bezirksranglisten Nachwuchs 26./27.06.2021
Landesvorranglisten Nachwuchs 10./11.07.2021

2. Für die Spielklasseneinteilung der Saison 2021/2022 gelten für alle Spielkassen im TTTV folgende Bestimmungen:
2.1 Die Zusammensetzung der Spielklassen für die Spielzeit 2021/2022 entspricht der Zusammensetzung der Spielklassen 2020/2021 nach Ende der Spielklasseneinteilung.
2.2 Mannschaften, die nach der Spielklasseneinteilung zur Spielzeit 2020/2021 zurückgezogen oder gestrichen wurden, erhalten erneut das Startrecht in dieser Spielklasse. 
2.3 Im Zuge der Einführung von 4er-Mannschaften in den Regional-, Ober-, Thüringen- und Verbandsligen der Herren gelten die vom Sportausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2021 beschlossenen Sonderstartrecht-Bestimmungen nach 3.6 der Durchführungsbestimmungen für den Mannschaftsspielbetrieb des TTTV.
2.4 Folgendes Auffüllverfahren ist anzuwenden, falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die Sollstärke erreicht: 
2.4.1 Es werden die Mannschaften aus der nächsttieferen Spielklasse herangezogen. Da es keine Reihenfolge dieser Mannschaften aus der Spielzeit 2020/2021 gibt, wird die Reihenfolge der Spielzeit 2019/2020 herangezogen.
2.4.2 Zunächst müssen Mannschaften befragt werden, die für die Saison 2020/2021 auf die Spielklasse verzichtet haben. D.h. eine Mannschaft, die für die Saison 2020/2021 auf das Startrecht in einer Spielklasse verzichtet hat, muss nun erneut befragt werden und kann das Startrecht wahrnehmen.
2.4.3 Für das Auffüllverfahren wird das Ergebnis der Saison 2019/2020 herangezogen, insbesondere mit der in WO M 3.3.1 vorgesehenen Quotientenregel.
2.4.4 Die Sollstärke einer Spielklasse in der Spielzeit 2021/2022 kann durch das oben beschriebene Verfahren überschritten werden, wenn zwei oder mehr gleichrangige Mannschaften zur Verfügung stehen und ihre Auffüllbereitschaft erklären. 

02.03.2021:
Das „Entscheidungsgremium in Krisenzeiten“, Artikel 20 a Satzung des TTTV, hat bezüglich des weiteren Verlaufes des Spieljahres 2020 / 21 in Abstimmung mit dem Jugendausschuss folgende Festlegung getroffen:
Die Landesmeisterschaften in den Nachwuchsaltersklassen der Saison 2020/2021, ursprünglich geplant für das Wochenende 12./13.12.2020, dann verlegt auf das Wochenende 17./18.04.2021 werden ersatzlos gestrichen.

18.02.2021:
Infolge der Festlegungen des DTTB vom 15.2.2021 bezüglich des Spieljahres 2020 / 21 in den Bundesspielklassen hat das Entscheidungsgremium gemäß Artikel 20 a der Satzung des TTTV, in enger Abstimmung mit dem Sportausschuss und dem Vorstand des TTTV, folgende Festlegungen getroffen:
1. In allen Spielklassen des TTTV, seiner Bezirke und Kreise gibt es in der Saison 2020/2021 keine Auf- und keine Absteiger. Ebenfalls gibt es keine Abschlusstabellen dieser Spielklassen.
2. Die Zusammensetzung dieser Spielklassen für die Spielzeit 2021/2022 entspricht der Zusammensetzung der Spielklassen 2020/2021 nach Ende der Spielklasseneinteilung.
3. Das Entscheidungsgremium wird in Abstimmung mit dem Sportausschuss des TTTV zeitnah Festlegungen zum Auffüllverfahren, falls eine Spielklasse oder Gruppe nach der Vereinsmeldung nicht die Sollstärke erreicht, treffen.

29.01.2021:
1. Der Mannschafts- und Einzelspielbetrieb im TTTV bleibt bis auf weiteres unterbrochen (vgl. Festlegungen des Entscheidungsgremiums vom 29.10.2020, 27.11.2020 und 29.12.2020).
2. Die Unterbrechung des Spielbetriebs wird durch das Entscheidungsgremium wieder aufgehoben, wenn die Vorgaben staatlichen Rechts die Wiederaufnahme des Mannschafts- und Einzelspielbetriebs im TTTV erlauben.

29.12.2020:
Festlegungen des Entscheidungsgremiums zur weiteren Unterbrechung des Spielbetriebs, den Landesmeisterschaften und den Pokalmeisterschaften.

04.12.2020:
Festlegungen des Vorstandes und des Entscheidungsgremiums zur teilweisen Erstattung der Liga-Startgebühren.

27.11.2020:
Festlegungen des Entscheidungsgremiums zur weiteren Unterbrechung des Spielbetriebs, den Mannschaftsmeldungen der Vereine, den Bezirksmeisterschaften und den Landesmeisterschaften der Nachwuchsklassen.

21.11.2020:
DTTB: Kein Verlust des Stammspielerstatus in der Corona Saison

10.11.2020
Festlegungen des Entscheidungsgremiums zum weiteren Verlauf des Spieljahres 2020/21.

30.10.2020:
Festlegungen des Entscheidungsgremiums zur Unterbrechung des Mannschafts- und Einzelspielbetriebs, dem RES-Status und der Austragung inoffizieller Turniere.

Über aktuelle Entscheidungen werden die Vereine per Mail über die Vereinskontaktadresse informiert. Diese werden auch auf der Homepage des TTTV veröffentlicht.

Downloads und Links zu Verordnungen und Konzepten