LSB: Anstatt-Beitrag entfällt ab 2027, neue Höhen ab 2025

Veröffentlicht am 2.02.2025 im Bereich Aktuelles

Mitgliederzuordnung zu Sportfachverband wird verpflichtend.

Der 12. Landessporttag 2024 beschloss eine Konkretisierung der LSB-Satzung hinsichtlich der Mitgliedschaften der Sportvereine in Sportfachverbänden ab dem Jahr 2027. So ist spätestens ab dem 1. Januar 2027 jedes Vereinsmitglied dem Sportfachverband zuzuordnen, dessen Sportart es betreibt. Entsprechend müssen Sportvereine mit allen im Verein betriebenen Sportarten Mitglied in den zuständigen Sportfachverbänden sein. Zuvor gibt es Übergangsregelungen, auch um den Sportvereinen genügend Zeit zur Aufnahme in den entsprechenden Sportfachverbänden zu ermöglichen. Für die Jahre 2025 und 2026 ist eine Mitgliedermeldung „ohne Sportfachverband“ noch möglich, jedoch verändern sich die Anstatt-Beiträge für diese nicht-zugeordneten Vereinsmitglieder. 

Anstatt-Beitrag
Seit dem Jahr 2017 erhebt der Landessportbund Thüringen einen sogenannten Anstatt-Beitrag. Das bedeutet, wenn ein Sportverein Mitglieder nicht in einem entsprechenden Sportfachverband meldet, wird für diese nicht zugeordneten Mitglieder ein zusätzlicher Anstatt-Beitrag erhoben.

Regelungen mit Wirkung zum 01.01.2027 (§ 11, 13 LSB-Satzung)

  • Sportvereine, die Mitglied im LSB Thüringen sind, müssen mit allen im Verein betriebenen Sportarten Mitglied in den zuständigen Sportfachverbänden sein.
  • Bei der jährlichen Mitgliederbestandserhebung müssen alle Vereinsmitglieder entsprechend der betriebenen Sportarten im zuständigen Sportfachverband gemeldet werden

Für den zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Mitglieder („Anstatt-Beitrag“) gilt:
Jahr 2025

  • 3,00 Euro pro Einzelmitglied (0 bis 18 Jahre)
  • 6,00 Euro pro Einzelmitglied (ab 19 Jahre)

Jahr 2026

  • 5,00 Euro pro Einzelmitglied (0 bis 18 Jahre)
  • 10,00 Euro pro Einzelmitglied (ab 19 Jahre)

Jahr 2027

  • Ein Anstatt-Beitrag entfällt.
  • Eine Meldung unter „ohne Landesfachverband“ entfällt.

Information des TTTV
Die Geschäftsstelle des TTTV weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft im TTTV auch ohne Teilnahme am Spielbetrieb möglich ist. Für weitere Informationen zur Verbandsmitgliedschaft wenden Sie sich bitte per Mail an die Geschäftsstelle des TTTV.
Der „TTTV Aufnahmeantrag für Vereine“ steht unter Downloads in der Kategorie Formulare zur Verfügung.

Ausführliche Informationen des LSB zur Mitgliederzuordnung und dem Anstatt-Beitrag finden sich in folgender PDF-Datei.