DOSB starte im Januar 2023 das Förderprogramm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Veröffentlicht am 25.01.2023 im Bereich Aktuelles
Bild: DOSB

Alle Thüringischen Tischtennis Vereine aufgepasst: Im Januar startet der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“, das Deutschlands Sportorganisationen dabei unterstützt, die Menschen trotz Pandemie und Energiekrise wieder in Bewegung zu versetzen und für den Vereinssport zu begeistern.

Gleichzeitig soll der Ausbildungsstau bei Übungsleitern, Trainern und Schiedsrichtern ausgeglichen werden. Das ReStart-Programm zur Vereinswicklung wird laut Bundestagsbeschluss mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. 

Das umfangreiche ReStart-Programm besteht aus drei verschiedenen Säulen und Modulen, wobei der DTTB eine klare Empfehlung für die Module 1 und 3 der zweiten Säule ausspricht.

Modul 1„Sporttage sind Feiertage“: Bis zu 1.000 Euro Zuschuss für Aktionen und Sachkosten

Im Falle von Modul 1, „Sporttage sind Feiertage“, erhalten bis zu 4.000 Vereine in Deutschland Fördergelder von bis zu 1.000 Euro für Aktionsveranstaltungen. Die Voraussetzung: Es handelt sich um eine vereinseigene Veranstaltung zur Außenwirkung, Antragssteller ist der Verein, das Thema der Aktion muss auf die Mitgliederakquise ausgerichtet sein. Die Ausgestaltung der Aktion ist den Vereinen selbst überlassen. Aktionsveranstaltungen können Sport-, Bewegungs-, Familien- und Spieltage sein, Tage der offenen Tür, Aktionstage mit Themenschwerpunkten wie beispielsweise das Tischtennis-Sportabzeichen oder ein Schnupperkurs. 

  • Antragszeitraum: 26. Januar bis 31. Juli 2023
  • Hier können Anträge gestellt werden: https://foerderportal.dosb.de/
  • Frühster Maßnahmenbeginn: 6 Wochen nach Antragsstellung (unter Vorbehalt)
  • Spätester Maßnahmenbeginn nach Antragsstellung: 6 Monate
  • Spätestes Maßnahmenende: 15. September 2023
  • Einreichen des Verwendungsnachweises: Spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende
  • Der Verein muss zunächst in Vorkasse gehen und die Summe von 1.000 Euro nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden.  

Zuwendungsfähige Ausgaben 

  • Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien 
  • Anschaffung von technischem Equipment, wie z.B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein 
  • Technisches Equipment, wie z.B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote 
  • Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z.B. Regieboxen und Schläger-Sets 
  • Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen  
  • Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen 
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std. 
  • Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5 % der förderfähigen Summe 
  • Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km) 
  • Bewirtungskosten (wie z.B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder) 
  • Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder 
  • Anteilige Energiekosten 
  • Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen

Modul 3Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“: 150.000 Vereinsschecks à 40 Euro für neue Mitglieder

Modul 3, „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“, das Vereine mit einem Zuschuss von 40 Euro pro neuem Mitglied motiviert, neue Sportbegeisterte hinzu- oder frühere Mitglieder zurückzugewinnen. Bis zu 150.000 dieser sogenannten Sportvereinschecks werden für Neumitglieder ausgezahlt. Privatpersonen können sich über eine Downloadseite des Förderportals ihren Sportvereinsscheck herunterladen und in einem Sportverein ihrer Wahl einlösen. Sie erhalten dafür entweder einen Zuschuss zu einer Vereinsmitgliedschaft oder zu einer Kursgebühr. 

Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgehändigt und müssen sie innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über das Förderportal einreichen. Letzte Möglichkeit ist hierfür der 31. Oktober 2023. In der Abrechnung geben die Sportvereine an, ob der Sportvereinsscheck für einen Zuschuss zur Vereinsmitgliedschaft oder eine Kursgebühr angerechnet wird.

  • Privatpersonen können ab dem 24. Januar bis zum 31. August 2023 Sportvereinschecks downloaden

Ihre Ansprechperson beim DTTB, TTTV und DOSB

Bei Fragen rund um das Förderprogramm „ReStart“ steht Ihenen der DTTB-Mitarbeiter Gabriel Eckhardt zur Verfügung.
Gabriel Eckhardt, eckhardt.dttb@tischtennis.de, Tel.: +69 695019-38

Ebenso können weitere Informationen nachgelesen und die Aufzeichnung eines WebSeminars nachgesehen werden.

Bei Fragen rund um die Organisation eines TT-Sportabzeichens, eines Schnupperkurses oder Frei.Zeit.Tischtennis! steht Ihnen die Vizepräsidentin Natalie Rexrodt und bezüglich mini-Meisterschaften die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!
Natalie Rexrodt, vpsportentwicklung@tttv.info; Tel.: +49 1578 6748098

Ihre Ansprechpersonen beim DOSB
Annika Delor, Projektmanagerin „Sporttage sind Feiertage“, delor@dosb.de, Tel.: +49 69 6700-477
Marie Breier, Projektmanagerin „Kostenlos (zurück) in den Verein – Sportvereinsschecks“, breier@dosb.de, Tel.: +49 69 6700-402

Wichtige Links:
Schriftliche Aufzeichnung WebSeminar der Deutschen Tischtennis-Akademie zum Thema ReStart: https://www.tischtennis.de/webseminare.html
Überblick ReStart Förderprogramm: https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#ak-34733
Förderportal: https://foerderportal.dosb.de/
Informationen TT-Sportbezeichen: https://www.tischtennis.de/sportabzeichen.html
Informationen Schnupperkurs: https://www.tischtennis.de/mein-sport/aktionen/schnupperkurs.html