Aktuelles: Corona-Update

Veröffentlicht am 20.09.2021 im Bereich Aktuelles

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
nach wie vor stellt uns die momentane Pandemielage vor große Herausforderungen in der Organisation und Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs. Aus gegebenem Anlass möchte ich euch heute einige wichtige und aktuelle Informationen zusenden.


1. Keine Verschärfung der infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Vereine
Alle Vereine im TTTV sind verpflichtet, die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch die zuständigen staatlichen Stellen (Bund, Länder und Landkreise bzw. kreisfreie Städte) umzusetzen. Unsere Vereine sind jedoch – nach übereinstimmender Einschätzung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des TTTV, Dr. Carsten Morgenroth, und des Unterzeichners – nicht befugt, die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen der zuständigen staatlichen Stellen eigenmächtig zu verschärfen, z. B. durch die Einführung der 3G- bzw. 2G-Regelung in vereinsspezifischen Schutz- und Hygienekonzepten oder ähnlichen Bestimmungen, obwohl sich der betreffend Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt noch in der Basisstufe gemäß § 25 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung befindet.
Alle Spielleiter/-innen, in deren Staffeln wegen der nicht rechtskonformen Verschärfung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch einzelne Vereine Mannschaftskämpfe in den vergangenen Tagen nicht stattfinden konnten, bitte ich, die betreffenden Spiele abzusetzen und neu anzusetzen.

2. Kontrollpflicht ab Warnstufe 1
Hartnäckig halten sich Gerüchte, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in welchen wegen des Erreichens der Warnstufe 1 (aktuell Landkreise Hildburghausen und Ilm-Kreis) die 3G-Regelung gilt bzw. zukünftig gelten wird, der Kontrollpflicht der (Heim-)Vereine dadurch erfüllt werden könne, indem die Teilnehmer/-innen am Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb mittels Unterschrift quittieren, dass sie geimpft, genesen oder getestet seien.
Diese Annahme ist falsch. Die Vereine sind im Falle der Anordnung der 3G-Regelung durch die zuständigen staatlichen Stellen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Impf-, Genesungs- bzw. negative Testbescheinigungen der Trainings- und Wettkampfteilnehmer/-innen durch beauftragte bzw. bestellte Vertreter/-innen des (Heim-)Vereins in Augenschein genommen und überprüft werden. Eine Vorlage zur Bestellung dieser Vereinsvertreter/-innen wurde den Vereinen letzte Woche durch die Geschäftsstelle des TTTV zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Anwendung sogenannter Schnelltests vor Ort, müssen diese nach § 10 (1) der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unter Aufsicht der bestellten Vertreter/-innen des (Heim-)Vereins erfolgen.

3. Neue Rechtsgrundlagen in Thüringen
Seit dem 19. September 2021 gilt die dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. In dieser wurde der bisherige § 24 mit den Regelungen für den organisierten Sport gestrichen. Die Regelungen für den Sportbetrieb finden sich nun ausschließlich in der Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb. Inhaltlich wurden die geltenden Pandemiebestimmungen jedoch nicht verändert. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Webseiten des LSB Thüringen unter: https://tinyurl.com/3w7c57k8
 
Abschließend möchte ich allen Sportfreundinnen und Sportfreunden im TTTV danken, die mit ihrem besonnenen und fairen Handeln und Engagement dazu beigetragen haben, dass wir einen nahezu reibungslosen Saisonstart trotz aller aktueller Einschränkungen und Auflagen erlebt haben und an alle appellieren, den Spielbetrieb auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen weiter aufrecht zu erhalten.
 
Sportliche Grüße
gez. Andreas Amend, Vizepräsident Sport