Die Tischtennisverbände der Region 8 aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben einen Antrag an den DTTB-Bundestag gestellt, der mittels Umlaufbeschluss abgestimmt werden soll. Hintergrund sind die durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Probleme der Tischtennisvereine in den Bundesspielklassen.
„Alle Vereine haben mit der Corona-Pandemie und den Auswirkungen auf unseren Sport zu kämpfen. Eine Unterstützung der Mannschaften und Vereine durch eine ‚Corona-Folgen-Fördermaßnahme‘ als ‚Angebot des DTTB‘ wäre ein positives Signal zur richtigen Zeit“, so TTTV-Präsident Uwe Schlütter. Unbestritten ist, dass die an den DTTB zu entrichtenden Beiträge im Sinne der §§ 18 und 63 der Satzung des DTTB, ungeachtet eines konkreten Leistungsaustauschs, fällig werden. Bei den zu entrichtenden Meldegebühren pro gemeldeter Mannschaft gemäß 2.2 der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB handelt es sich jedoch zweifelsfrei um Gebühren, die an einen konkreten Leistungsaustausch, nämlich das Recht zur Teilnahme an einem vom DTTB organisierten Spielbetrieb in einer Bundesspielklasse, geknüpft sind. „Wir – die Verbände der Region 8 – sind der Auffassung, dass aus Gründen höherer Gewalt wie der aktuellen Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Abbruch der Saison 2020/21 der Leistungsaustausch zwischen Meldegebühr und Spiel-teilnahme nicht gewährleistet ist. Eine möglichst gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen zwischen DTTB und Vereinen sei demnach angemessen und gerecht,“ erläutert Schlütter.
Nach mehreren Gesprächen zwischen den Mitgliedsverbänden und dem DTTB-Präsidium kann eine solche Entscheidung rechtssicher nur durch die Bestätigung des DTTB-Bundestag erfolgen. Die Verbände aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben daher ihr Recht zur Antragstellung wahrgenommen und nachfolgenden Antrag gestellt:
(1) Der DTTB fördert die Vereine der Bundesspielklassen für die abgebrochene und annullierte Spielzeit 2020/2021 in der Höhe, die 50 % der durch die Vereine entrichteten Meldegebühren pro gemeldeter Mannschaft gemäß 2.2 der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB entspricht.
(2) Die Förderung erfolgt ausnahmslos als Verrechnung mit den durch die Vereine für die Spielzeit 2021/2022 zu entrichtenden Meldegebühren gemäß 2.2 der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB. Vereine, die auf eine erneute Meldung ihrer Mannschaft(en) in einer Bundesspielklasse für die Spielzeit 2021/2022 verzichten, verlieren ihren Anspruch nach (1).“
„Wir wollen damit auf die finanziellen Probleme der Tischtennisvereine in angemessener Form reagieren und hoffen, dass unser Antrag die erforderliche Mehrheit findet. In Thüringen haben wir bereits einen solchen Schritt zur Entlastung der Vereine umgesetzt und 50 Prozent der Startgelder erlassen. Die Vereine brauchen in dieser schwierigen Zeit ein deutliches Signal und die Solidarität des Deutschen Tischtennis-Bundes“, schließt Schlütter.