3. TTTV-Onlinesprechstunde gibt Überblick über Fördermöglichkeiten

Veröffentlicht am 31.03.2021 im Bereich Aktuelles

Am vergangen Donnerstag, den 25. März 2021, informierten Elke Günzler, Sachgebietsleiterin Sportförderung, sowie Jeanette Schilling, Referentin für Jugendbildung und Jugendpolitik des Geschäftsbereiches Sportjugend, vom Landessportbund Thüringen e.V. unsere Sportfreund*innen über die verschiedenen Möglichkeiten der Sportförderung sowie Corona-Hilfsprogramme.

Die Vereinsförderung stellt eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen da und zielt auf die Sicherung sowie den flächendeckenden Aufbau einer funktionierenden Struktur für die Arbeit der Thüringer Sportvereine. So ist es unseren Mitgliedern bspw. möglich, vereinseigene Sportstätten zu sanieren und zu modernisieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine vereinseigene Sportstätte handelt oder ein Pacht- bzw. langfristiger Mietvertrag vorliegt und es gibt Fördermöglichkeiten für Sportvereine, die Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete in ihre Sportangebote integrieren. 

Die Thüringer Sportjugend gliedert ihre Arbeit in acht Profile, wovon sieben unterschiedlich gefördert werden können. So können Jugendbildungsmaßnahmen bis zur Jugendverbandsarbeit finanziell gefördert werden; dabei gibt es für jedes Profil ein und dasselbe Antragsformular. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Jugendordnung, darüber hinaus wird empfohlen sich die Zuwendungsordnung sowie Vergaberichtlinie der Thüringer Sportjugend durchzulesen. 

Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Vereine. Zum einen existiert die Förderung durch Lottomittel. Die Überschüsse aus der Staatslotterie (Lottomittel) werden der Thüringer Staatskanzlei und den Ministerien zur Verfügung gestellt. Sportvereine stellen ihre Anträge an das Sportministerium. Ebenfalls kann eine Förderung mittels Buß-/Strafgelder erfolgen, denn Gerichte und Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen diese zuzuweisen. Anträge sind an das jeweilige Amtsgericht zu stellen, es empfiehlt sich, sich vorher beim Thüringischen Oberlandesgericht über die Verfahrensweise sowie Zuständigkeit zu informieren. 

Neben den gängigen Fördermöglichkeiten wurde im Rahmen der TTTV-Onlinesprechstunde auch über Corona-Hilfsprogramme informiert. Sportvereine haben die Möglichkeit mehrfach bis zum 1. November 2021 über zwei Projekte der Thüringer Ehrenamtsstiftung Fördermittel zu akquirieren. Das Projekt „Aktiv vor Ort“ stellt insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung. Vereine, aus den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege können bis zu 5.000 Euro beantragen. Nach Rückfrage des LSB Thüringens fällt, wenn auch nicht explizit genannt, auch der Sport in diese Bereiche.

Das zweite Projekt „Sonderfonds für Vereine in Not“ hat einen Gesamtfördertopf von 200.000 Euro und soll finanzielle Engpässe von Vereine abfedern, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dafür gibt es pro Verein bis zu 4.000 Euro.

Darüber hinaus stehen Ihnen und Euch Elke Günzler (Tel.: 0361 3405415 E-Mail: e.guenzler@lsb-thueringen.de) sowie Jeanette Schilling (Tel.: 0361 3405443 E-Mail: j.schilling@thueringer-sportjugend.de) bei Fragen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie und Ihr hier:

Förderung LSB Thüringen

Förderungen Thüringer Sportjugend

Weitere Fördermöglichkeiten für Vereine:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/kontakt
https://gerichte.thueringen.de/

Corona-Hilfsprogramme

„Aktiv vor Ort“:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/aktiv-vor-ort/

„Sonderfonds für Vereine in Not“:
https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/Sonderfonds-fuer-Vereine.407.0.html