Beschluss des TTTV-Vorstands vom 26.08.2020: Ausführungshinweise zur Wiederaufnahme des Mannschaftsspielbetriebs ab dem 01.09.2020

Veröffentlicht am 28.08.2020 im Bereich Aktuelles

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

nach vielen Monaten des pandemiebedingten Ruhens des Sportbetriebs freuen wir uns, ab dem 01.09.2020 wieder den Spielbetrieb im TTTV aufnehmen zu können und möchten euch mit unserem heutigen Schreiben wichtige Grundlagen zum Mannschaftsspielbetrieb unter Corona-Bedingungen zusenden. Sie gliedern sich in drei Abschnitte, nämlich den Überblick über die aktuell gültigen Verordnungen und Konzepte, konkrete Informationen zur Durchführung von Mannschaftswettkämpfen sowie Hinweise zum Umgang mit Zuschauern.

1. Aktuell gültige Verordnungen und Konzepte

Bei der Wiederaufnahme des Mannschaftsspielbetriebs sind unbedingt folgende Vorgaben in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten:

  • Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoC-2
    https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
  • Thüringer Infektionsschutzverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb
    https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
  • Soweit vorhanden: Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte
  • COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB
    https://www.tischtennis.de/corona.html
  • Schutz-, Handlungs- bzw. Hygienekonzepte der Hallenträger
  • Schutz-, Handlungs- bzw. Hygienekonzepte der Vereine

Die Bestimmungen der staatlichen Verordnungen und Verfügungen haben dabei immer Vorrang gegenüber  sportart- bzw. vereinsspezifischen Konzepten.

2. Durchführung von Mannschaftswettkämpfen

Aus den in 1. aufgeführten Bestimmungen ergeben sich folgende Festlegungen für die Wiederaufnahme der Mannschaftswettkämpfe im TTTV sowie seinen Bezirken und Kreisen:

  • Alle Mannschaftswettkämpfe werden nach den vorgesehenen Spielsystemen inklusive der Doppel ausgetragen. Es erfolgt der Spielabbruch nach Erreichen des Siegpunkts durch eine der beiden Mannschaften.
  • Alle im Mannschaftswettkampf verwendeten Materialien wie Tische, Bälle, Zählgeräte, Schiedsrichtertische, Handtuchhalter, Umrandungen etc. sind vor und nach individueller Nutzung gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  • Alle an den Mannschaftswettkämpfen beteiligten Sportler/-innen, Betreuer/-innen, Schiedsrichter/-innen etc. halten – soweit möglich – mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander und tragen, außer wenn sie selbst spielen, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Handdesinfektionsmittel ist durch den Heimverein bereit zu stellen und von allen an einem Mannschaftskampf Beteiligten zu verwenden.
  • Auf Rituale mit Köperkontakt wie z. B. Händeschütteln, Abklatschen etc. ist zu verzichten.
  • Regelmäßige Belüftungspausen (ca. 5 Minuten Stoßlüften pro Stunde) werden – soweit baulich möglich – während eines Mannschaftswettkampfs durchgeführt.
  • Ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen durch den Hallenträger gestattet, so erfolgt auch diese unter Wahrung von 1,5 Metern Abstand.
  • Ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen durch den Hallenträger nicht gestattet, so hat der Heimverein den Mannschaftsleiter des Gastvereins davon spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn zu informieren.
  • Die Anreise zu den Mannschaftswettkämpfen soll entweder individuell oder bei Fahrgemeinschaften mit Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen.
  • Der Verkauf von Speisen und Getränken während eines Mannschaftswettkampfs ist nur nach vorheriger Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamts auf Antrag des Heimvereins erlaubt.
  • Die einschlägigen Bestimmungen der bundeseinheitlichen Wettspielordnung sowie der Thüringer Ausführungsbestimmungen zur Durchführung von Mannschaftswettkämpfen bleiben in Kraft.

3. Zuschauer bei Mannschaftswettkämpfen

§ 48 Absatz 3 der Thüringer Infektionsschutzverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb in der ab dem 31.08.2020 gültigen Fassung regelt für den organisierten Sportbetrieb in Thüringen, dass die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern erlaubt ist, wenn das örtlich zuständige Gesundheitsamt dies (auf Antrag des Heimvereins) erlaubt. Für Sportveranstaltungen mit Zuschauern gilt in Thüringen also:

  • Sie bedürfen eines vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzepts.
  • Sie sind nur nach vorheriger Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamts auf Antrag des Heimvereins erlaubt.
  • Das Gesundheitsamt kann festlegen, dass eine einmalige Genehmigung auch für darauffolgende Sportveranstaltungen ausreichend ist, sofern sich am Profil und Rahmen der Sportveranstaltungen nichts Wesentliches ändert.
  • Ob z. B. eine Teilnehmerliste zur Kontaktnachverfolgung zu führen und aufzubewahren ist und ob auch für Zuschauer die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt im Rahmen der Erteilung der Genehmigung.
  • Aufgrund der Vielzahl der momentan durch die Gesundheitsämter zu prüfenden Anträge ist mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Tipp: Übersteigt die Gesamtanzahl aller bei einem Mannschaftswettkampf Anwesenden (inklusiver Zuschauern) die im Schutz-, Handlungs- bzw. Hygienekonzepte des Hallenträgers festgelegte Maximalanzahl an zugelassenen Personen nicht, kann ggf. nach Absprache mit dem Hallenträger und/oder dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt die oben dargestellte Einholung einer Genehmigung zur Zulassung von Zuschauern entfallen. Der Heimverein steht dann in der Pflicht, die Anzahl der anwesenden Personen zu überwachen und muss bei drohender Überschreitung der zugelassenen Maximalanzahl weitere eintreffende Personen abweisen.

Natürlich ist uns bewusst, dass diese Festlegungen nicht alle möglichen Fragen und Unsicherheiten rund um den Saisonauftakt in unseren Ligen und Pokalwettbewerben abschließend klären können. Wir haben aber versucht, die aus unserer Sicht wichtigsten Themen so knapp und verständlich wie möglich zusammenzufassen. Natürlich steht der TTTV seinen Mitgliedern für weitere Anliegen rund um den Spielbetrieb in Pandemiezeiten gerne zur Verfügung. Bitte wendet euch dann an unseren Geschäftsführer Sven Trautwein.

Erfurt, den 28.08.2020

gez.

TTTV-Präsident Uwe Schlütter und TTTV-Vizepräsident Andreas Amend