TTTV-Jugendausschuss informiert über die Nachwuchsranglistenturniere

Veröffentlicht am 19.04.2020 im Bereich Aktuelles

Bericht zur Telefonkonferenz des Jugendausschusses vom 16.04.2020.

Der Jugendausschuss hat sich am vergangenden Donnerstag in einer Telefonkonferenz intensiv mit dem Thema der Nachwuchsranglistenturniere beschäftigt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann der Jugendausschuss nicht verlässlich mitteilen, wann und mit welchem Austragungsmodus die Nachwuchsranglistenturniere durchgeführt werden können. Es kann weder verantwortungsbewusst eingeschätzt werden, wann die Sporthallen für den Trainingsbetrieb geöffnet werden, noch wann und unter welchen Rahmenbedingungen (bspw. maximale Anzahl von Personen in der Halle, Hallengröße, Abstandsregelungen, Hygienevorschriften) wieder Wettkämpfe ausgetragen werden können. Der Jugendausschuss möchte trotzdem versuchen, dass jeder Nachwuchsspieler die Möglichkeit erhält, an den Nachwuchsranglistenturnieren teilzunehmen. Ehrlicherweise muss aber auch damit gerechnet werden, dass es in dieser Ausnahmesituation unter Umständen nicht möglich sein wird.

Beschluss des Jugendausschusses vom 16.04.2020:

1. Die aktuellen Durchführungsbestimmungen für die Nachwuchsranglistenturniere werden außer Kraft gesetzt. Es findet kein vierzügiger Austragungsmodus (Kreis-, Bezirks, Landesvor- und Landesendrangliste TOP10) statt.

2. Die Landesendrangliste TOP10 entfällt und wird durch eine Landesrangliste (12./13. September 2020 in Bad Blankenburg) ersetzt. Die Teilnehmerzahl und der Austragungsmodus der Landesrangliste kann der Jugendausschuss erst bestimmen, wenn eine staatliche und behördliche Entscheidung vorliegt, unter welchen Rahmenbedingungen (s.o.) Wettkämpfe wieder ausgetragen werden dürfen und können.

3. Es findet eine offene Meldung für die Landesrangliste statt. Das bedeutet, die Vereine melden ihre interessierten Kinder und Jugendliche unmittelbar an den TTTV Vizepräsidenten Jugend Marcel Kampe-Sittig.
Die Meldungen sind an die folgende E-Mail-Adresse vorzunehmen: vpjugend@tttv.info.
Meldefrist ist der 02. Juni 2020 bis 24:00 Uhr.
Die Stichtage für die Konkurrenzen sind:
– Mädchen / Jungen 11 = 01.01.2010 und jünger
– Mädchen / Jungen 13 = 01.01.2008 und jünger
– Mädchen / Jungen 15 = 01.01.2006 und jünger
– Mädchen / Jungen 18 = 01.01.2003 und jünger

4. Sollten die Sporthallen bis zum 02. Juni 2020 für den Trainingsbetrieb freigegeben und geöffnet sein, können die Bezirksjugendwarte unter Berücksichtigung der eingegangenen Meldungen entscheiden, ob sie vor den Sommerferien noch eine Bezirksrangliste durchführen können (Rahmenbedingungen s.o.), damit mehr Kinder und Jugendliche eine Möglichkeit erhalten, sich für die Landesrangliste zu qualifizieren. Ist das nicht der Fall, findet ausschließlich nur die Landesrangliste statt. Die Bezirksjugendwarte nominieren dann unter Berücksichtigung der eingegangenden Meldungen ausschließlich anhand des QTTR-Wertes vom 11.05.2020.

5. Alle Nachwuchsspieler sollen ausreichend Möglichkeiten haben für die Wettkämpfe zuvor zu trainieren. Sollten die Sporthallen bis zum 02. Juni 2020 nicht für den Trainingsbetrieb freigegeben und geöffnet sein, werden keine Bezirksranglisten mehr vor den Sommerferien durchgeführt. In diesem Fall findet nur die Landesrangliste statt. Die Bezirksjugendwarte nominieren dann unter Berücksichtigung der eingegangenden Meldungen ausschließlich anhand des QTTR-Wertes vom 11.05.2020 (siehe 4.).

6. Der Jugendausschuss berät in einer Telefonkonferenz am 04. Juni 2020, wie sich die aktuelle Situation seitdem entwickelt hat und veröffentlicht danach eine neue Information.


gez. TTTV-Jugendausschuss