Datenschutz im TTTV

Veröffentlicht am 22.11.2018 im Bereich Aktuelles

Die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat natürlich auch Einfluss auf die Handlungsfelder und Aktivitäten des Thüringer Tischtennis-Verbandes. Während dieser Zeit haben sich die Verantwortlichen des TTTV, allen voran der Vorstand, in verschiedenen Bereichen damit beschäftigt und sind bemüht, den Spielbetrieb auch künftig datenschutztechnisch rechtlich sicher zu gestalten, ohne die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  einschränken zu müssen. Ziel ist der Ausbau und die Optimierung der Imageaktivitäten, nicht aber die Reduzierung aufgrund der DSGVO.

Untenstehend eine Übersicht:

Homepage des TTTV

Wie in der DSGVO gefordert, wurde in die Homepage des TTTV eine Datenschutzerklärung eingebunden, die direkt über die Startseite aufgerufen werden kann. Zudem beinhaltet das Impressum des TTTV einen Hinweis zur Datenschutzerklärung.

Darüber hinaus haben alle ehrenamtlich Engagierten und Ressortverantwortlichen, die namentlich auf der Homepage mit ihrer Funktion und oder Kontaktdaten genannt sind, ein Formblatt mit Bitte um Einverständnis zur Veröffentlichung und Hinweis zum ständig möglichen Widerspruch erhalten. Die Einverständniserklärungen werden in der Geschäftsstelle des TTTV archiviert. Änderungen in den Verantwortlichkeiten werden berücksichtigt und Einverständnisse entsprechend eingeholt.

Spielbetrieb in „CLICK-TT“ | Turnierausschreibungen

Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde für den gesamten registrierten Personenbestand des TTTV in der Online-Plattform CLICK-TT das PDF-Dokument zum Datenschutz und das Pflichtfeld zur Weiterleitung an die Person durch den Vereins-Admin hochgeladen. Der Vereinsadministrator ist verpflichtet, die Person, deren Daten durch ihn bzw. in seinem (schriftlichen) Auftrag durch den Verbandsadministrator im System eingepflegt werden, das Infoblatt zur Kenntnis zu geben und das Einverständnis der Person durch Unterschrift im Verein abrufbar nachzuweisen.

Darüber hinaus ist in „CLICK TT“ untenstehender Mustertext hinterlegt, der juristisch geprüft ist und bei allen Ausschreibungen fest integriert werden sollte, um rechtssicher zu agieren. Für Ausschreibungen, die über das System „CLICK-TT“ erstellt werden, wird künftig (ab 20.11.2018) dieser Text automatisch generiert und ist nicht veränderbar (permanenter Textbaustein). Für alle vereinsinternen oder weiterführenden (Turnier-)Ausschreibungen empfiehlt sich, den Textbaustein in die Ausschreibungen zu integrieren.

In der Regel haben neben den Teilnehmern und Offiziellen die Zuschauer und Gäste keinen Zugriff auf die Ausschreibung bzw. sind durch die Anmeldung zum Turnier an die Ausschreibung gebunden, sodass bezüglich der Foto- oder Videoaufnahmen während der Wettkampfveranstaltung ein gesonderter Hinweis erforderlich ist. Zweckdienlich erscheint eine Plakatierung. Nutzen Sie dafür den entsprechenden Textbaustein.

Textbaustein für Ausschreibungen:

„Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Turnier/ Wettkampf mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Adresse, ggf. Geburtsdatum, Name des Vereins) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen vom Turnier/ Wettkampf, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Publikationen – Print, als auch online – seitens des Thüringer Tischtennis-Verbandes, seiner Bezirke und Kreise veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberpersönlichkeitsrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig. Für Minderjährige erklärt sich das Elternteil bzw. der Erziehungsberechtigte mit der Anmeldung zum Turnier/ Wettkampf einverstanden mit o.g. Verwendung personenbezogener Daten sowie der Verwendung von Fotos oder Videoaufnahmen.“

Textbaustein für Plakate:

„Mit dem Betreten der Wettspielstätte, inklusive Zuschauerbereich, willigen alle Personen in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein, soweit diese im Rahmen der Veranstaltung zur öffentlichen Darstellung der Tischtennisveranstaltung Bestandteil von Foto- bzw. Videoaufnahmen sind.“