Vorbereitung der Saison 2021/22

Veröffentlicht am 4.09.2021 im Bereich Aktuelles

Beschluss des TTTV-Entscheidungsgremiums vom 31.08.2021

Ausführungshinweise zum Spielbetrieb ab dem 01.09.2021

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ab dem 01.09.2021 starten wir in die Saison 2021/2022, der mittlerweile dritten Spielzeit unter Pandemiebedingungen. Die vorliegenden Ausführungshinweise sollen es ermöglichen, den Spielbetrieb im TTTV wieder aufnehmen und möglichst aufrechterhalten zu können. Die zahlreichen bundes- und landesweiten Entwicklungen haben erneut zur Folge, dass der gesamte organisierte Sport – und ganz besonders der Hallensport – vor neuen, bislang ungekannten und sich sehr wahrscheinlich im Saisonverlauf verändernden Herausforderungen steht, die es gemeinsam bestmöglich zu meistern gilt.

1. Aktuell gültige Verordnungen und Konzepte
Folgende Vorgaben in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten:

2. Rahmenbedingungen und Festlegungen zur Durchführung von Wettkämpfen
Die in 1. aufgeführten Bestimmungen ermöglichen (aktuell) erfreulicherweise die Durchführung von Wettkämpfen. Für diese gilt im TTTV sowie seinen Bezirken und Kreisen:

  1. Sofern die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle keine abweichende Regelung treffen, ist der Zutritt zur Sportstätte nur Personen gestattet, die
    – vollständig geimpft und seit deren letzter erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
    – als genesen gelten (mindestens 28 Tage und max. sechs Monate nach einer positiven Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis) oder
    – ein negatives Ergebnis eines maximal 48 Stunden alten PCR-Testes vorlegen oder
    – ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests vorlegen.
  2. Alle an den Wettkämpfen beteiligten Sportler/-innen, Betreuer/-innen, Schiedsrichter/-innen etc. halten – soweit möglich – mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander. Sofern die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle keine abweichende Regelung treffen, tragen sie, außer wenn sie selbst spielen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung. Ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen durch den Hallenträger gestattet, so erfolgt auch diese unter Wahrung von 1,5 Metern Abstand.
  3. Der Heimverein bzw. der Durchführer ist für die Einhaltung der Dokumentations- bzw. Meldepflichten zur Kontaktnachverfolgung gemäß §§ 5 und 51 der Thüringer Infektionsschutzverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb verantwortlich.
  4. Handdesinfektionsmittel ist durch den Heimverein bzw. den Durchführer bereit zu stellen und von allen an einem Wettkampf Beteiligten zu verwenden. Auf Rituale mit Körperkontakt wie z. B. Händeschütteln, Abklatschen etc. ist zu verzichten. Regelmäßige Belüftungspausen (ca. 5 Minuten Stoßlüften pro Stunde) werden – soweit baulich möglich – während der Wettkämpfe durchgeführt.
  5. Alle Mannschaftswettkämpfe werden nach den vorgesehenen Spielsystemen inklusive der Doppel ausgetragen. Es erfolgt der Spielabbruch nach Erreichen des Siegpunkts durch eine der beiden Mannschaften. Alle Wettkämpfe in Turnierform sollen nach den vorgesehenen Durchführungsbestimmungen ausgetragen werden. Der Veranstalter kann die Teilnehmerfelder verringern sowie auf eine Austragung von Doppelkonkurrenzen verzichten, wenn dies die Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle notwendig machen.
  6. Bei Mannschaftskämpfen hat der Heimverein den Mannschaftsleiter des Gastvereins bei Bedarf spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn über die aktuell geltenden Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle zu informieren. Bei Wettkämpfen in Turnierform hat der Veranstalter die Teilnehmer/-innen über die aktuell geltenden Vorgaben der jeweils zuständigen staatlichen Stelle frühestmöglich zu informieren.
  7. Zuschauer sowie der Verkauf von Speisen und Getränken sind gemäß § 14 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoC-2 bei Wettkämpfen nur nach vorheriger Anzeige (mindestens 5 Werktage vor dem Wettkampf) bei der zuständigen Behörde zugelassen.
  8. Die Absetzung von Mannschaftskämpfen durch die Spielleiter darf ergänzend zu WO G 6.1 auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte auf Anordnung der zuständigen Behörde nicht zur Verfügung steht. Die Spielleiter entscheiden über alle Anfragen der Vereine, die durch personelle Probleme wie Corona-Infektionen von Spieler/-innen oder behördlich angeordnete Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens. Die Erkrankung einzelner Spieler/-innen einer Mannschaft ohne weitere, die Mannschaft betreffende Quarantänemaßnahmen ist kein Absetzungsgrund. Freiwillige Quarantänen oder Teilnahmeverzichte aufgrund eines Ansteckungsrisikos begründen keine Spielabsetzung/-verlegung.
  9. Auf die Anwendung der Gebühren für Verstöße gegen Satzung und Ordnungen des TTTV wird in den Punkten „Nichtantreten von Mannschaften zum Punktspiel / Pokalspiel“ sowie „Unvollständiges Antreten einer Mannschaft je fehlendem Spieler“ (TTTV Gebührenordnung, Punkt 4) wird bis auf weiteres verzichtet.
  10. Die einschlägigen Bestimmungen der bundeseinheitlichen Wettspielordnung sowie der Thüringer Ausführungsbestimmungen zur Durchführung von Mannschaftswettkämpfen und Wettkämpfen in Turnierform bleiben in Kraft.

3. Ausblick
Die in 1. aufgeführten Thüringer Verordnungen sehen keinen ausschließlichen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen 7-Tage-Inzidenzen und durch Landesverordnung vorgegebene Einschränkungen mehr vor. Stattdessen tritt an die Stelle der bisherigen Inzidenzwerte ein von mehreren Faktoren abhängiges Warnstufen-System (s. Übersicht im Anhang). Einzige für den Sportbetrieb relevante Landesanordnung ist, dass ab Warnstufe 1 Sport in geschlossenen Räumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt ist. Darüber hinaus sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, beim Erreichen der Warnstufen 1 bis 3 geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung der Corona-Pandemie zu treffen.

Diese Verordnungslage hat für den Wettkampfbetrieb im TTTV zur Folge, dass damit zu rechnen ist, dass im Verlauf der Saison 2021/2022 in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte unterschiedliche Warnstufen erreicht werden und diese dann unterschiedliche Festlegungen (mittels Allgemeinverfügungen) treffen müssen, zu denen auch die Untersagung von Wettkampfsport in geschlossenen Räumen bis hin zu vollständigen Hallensperrung gehören können. Sollte dieser Fall eintreten, muss das Entscheidungsgremium des TTTV die dann notwendigen Festlegungen treffen.

Erfurt, den 31.08.2021
gez.
Uwe Schlütter                                                                     Andreas Amend
Präsident                                                                              Vizepräsident Sport