Informationen zur Covid-19-Pandemie

Veröffentlicht am 22.10.2020 im Bereich Aktuelles

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde unserer Vereine, liebe Verantwortliche in den Kreisen und Bezirken,

die „zweite Welle“ der Covid-19-Pandemie hat nun auch wieder Thüringen erreicht, dabei insbesondere einige Kreise. Für uns alle sind dies ungewisse Zeiten, und keiner hat die absolute Patentlösung in einer Schublade. Daher bitte ich euch zu allererst, wie auch zu Beginn des Jahres, um Geduld, Besonnenheit und Akzeptanz für einige Festlegungen.

Das Entscheidungsgremium nach Artikel 20 a unserer Satzung hat die schwere Aufgabe, einen gangbaren Mittelweg zu finden zwischen dem Fortbestand des Sportbetriebes und damit der Förderung des TT-Sportes einerseits und der Vermeidung von Gesundheitsrisiken andererseits. Daher hat sich dieses Gremium zu folgenden Maßnahmen als erstem Schritt entschieden:

  1. Im Kreis Eichsfeld wird der Spielbetrieb in den Kreisspielklassen unterbrochen. Im Kreis Sömmerda kann der Spielbetrieb in den Kreisspielklassen fortgesetzt werden, soweit die beteiligten Mannschaften die Auflagen der Allgemeinverfügung (max. 10 Personen bei Wettkämpfen zugelassen) erfüllen können. Andernfalls sind die angesetzten Spiele abzusetzen.
  2. Mannschaftskämpfe in den Bezirks- und Landesspielklassen, an denen Mannschaften aus den Kreisen Eichsfeld und Sömmerda beteiligt sind, können entweder auf Antrag einer der beiden beteiligten Mannschaften abgesetzt werden oder – ggf. unter Umsetzung eines Heimrechttauschs – ausgetragen werden.
  3. Für alle Spielkassen im TTTV gilt: Entsprechend der Festlegungen des DTTB wird die WO, G 6.1. erweitert. Spielabsetzungen (gebührenfrei) können demnach beantragt werden, wenn sich die Austragungsstätte bereits oder absehbar in einem sogenannten „Risikogebiet“ befindet oder einer der beiden Vereine aus einem solchen stammt. Es ist aber in jedem Falle ein ANTRAG an den Spielleiter notwendig. Dieser darf frühestens 7 Tage und spätestens 48 Stunden vor dem angesetzten Spiel gestellt werden.
  4. Vor der Spielabsetzung ist zu prüfen, ob ein Heimrechttausch vorgenommen werden kann. Dieser ist der Spielabsetzung vorzuziehen.
  5. Das Entscheidungsgremium des TTTV wird sich zu den weiteren, ggf. kurzfristig notwendigen Schritten mit den Sportwarten der Kreise und Bezirke fortlaufend abstimmen.

Das Entscheidungsgremium bittet um Verständnis, dass absolut einheitliche Regelungen in Folge der unterschiedlichen regionalen Entwicklungen und behördlichen Vorgaben nicht möglich sind und auch nicht zielführend wären. Auch Festlegungen über Spielzeitverlängerungen oder Saisonwertungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig zu treffen.

Unser Appell geht aber an alle Vereine und Mannschaften, soweit möglich die Spiele, natürlich unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, zu absolvieren und vor allem bezüglich Verlegungen und Absetzungen sich stets mit den Spielleitern im Vorfeld abzustimmen und benötigte Nachweise vorzulegen. Eigenmächtige oder gar missbräuchliche Aktivitäten bitten wir im Interesse der Fairness gegenüber der Sportgemeinschaft zu unterlassen.

Wir bedanken uns bei allen für das Mithelfen und das Engagement in diesen schwierigen Zeiten.

gez. Andreas Amend Vizepräsident Sport i. A. des Entscheidungsgremiums nach Artikel 20 a Satzung des TTTV